Ihre AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der bauchemie-plus.ch gmbh 

1. Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle zwischen bauchemie-plus.ch gmbh und ihren Kunden geschlossenen Verträge, sofern im Einzelfall nicht anderweitige schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Diese AGB werden mit der Auftragserteilung durch den Kunden Vertragsbestandteil. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen bauchemie-plus.ch gmbh und dem Kunden, auch wenn sie im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, sind in vollem Umfang unwirksam, ohne dass es eines Widerspruches seitens bauchemie-plus.ch gmbh bedarf. Ist eine Bestimmung oder sind mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die jeweilige unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die Bestellung oder Abnahme der Lieferung von Waren durch den Kunden gilt in jedem Falle als Anerkennung der AGB von bauchemie-plus.ch gmbh. 

2. Preise 

Vorbehältlich der Vereinbarung eines Individualpreises gelten die jeweils im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise gemäss aktueller Preisliste. Die MWST ist in unseren Preisen und auch bei Angeboten grundsätzlich nicht inbegriffen und wird extra verrechnet. Preisänderungen bleiben jederzeit ausdrücklich vorbehalten. VOC-Zuschlag ist netto. Mit Erscheinen einer neuen Jahres-Preisliste verlieren alle vorgängigen und separaten Preislisten ihre Gültigkeit. 

3. Konditionen 

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Die bauchemie-plus.ch gmbh behält sich vor, Barbezahlung zu verlangen. Im Verzugsfalle werden alle Forderungen auch aus noch nicht fälligen Rechnungen sofort fällig. Im Verzugsfalle ist bauchemie-plus.ch gmbh zudem berechtigt, Verzugszinsen zu 5% pro Kalenderjahr zu verlangen, dem Kunden sämtliche mit dem Zahlungsverzug entstandenen Aufwendungen zu verrechnen und weitere Lieferungen bis zur Begleichung der offenen Beträge inkl. Verzugszinsen zu verweigern. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. 

4. Lieferfristen 

Die bei Auftragserteilung festgelegten Lieferfristen sind nicht als fixe Termine, sondern als ungefähre Erfüllungstermine zu verstehen. Will der Kunde nach Überschreiten einer angemessenen Nachfrist, welche von ihm brieflich anzusetzen ist, vom Vertrag zurücktreten, hat er dies der bauchemie-plus.ch gmbh schriftlich mitzuteilen. Schadenersatz irgendwelcher Art ist in diesem Fall seitens bauchemie-plus.ch gmbh nicht geschuldet. Auch Unterlassung der Lieferung aus anderen Gründen berechtigt den Kunden nicht zu Schadenersatz. 

5. Lieferung 

Vorbehältlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden, bestimmt bauchemie-plus.ch gmbh Transportart und Spediteur und teilt dem Kunden die Lieferangaben, insbesondere voraussichtlicher Liefertermin sowie allfällige Abladevorgaben, vorgängig mit. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist bauchemie-plus.ch gmbh unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden angemessen einzulagern oder vom entsprechenden Vertrag zurückzutreten. Die Höhe der Gebühren für das Einlagern basiert auf dem effektiven Aufwand. Für einen allfälligen späteren Versand gelten in einem solchen Fall die im Zeitpunkt des Versands gültigen Preise. 

6. Lieferkosten und -zuschläge 

Als Transportzuschlag (LSVA) wird grundsätzlich CHF 0.08/kg, vorbehältlich allf. Preisanpassungen, verrechnet. Transportkosten gemäss Offerte. Für Auslieferungen, die zu einer bestimmten Tageszeit erfolgen müssen, für Sondertransporte (z.B. Kranwagen) oder Expresslieferungen wird der Mehraufwand dem Kunden weiter berechnet. Lieferverzug berechtigt die Bestellenden nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist nur zum Rücktritt, jedoch nicht zu Schadenersatzforderungen irgendeiner Art. Im Übrigen reist die Ware auf Gefahr des Käufers. Das Abladen geht zu Lasten des Empfängers. 

7. Transportvorschriften/Versand 

Für das Abholen und ev. Rücktransport klassierter Produkte (Gefahrengut) ist es absolut notwendig, dass das Fahrzeug entsprechend der aktuellen gesetzlichen Anforderungen ausgerüstet ist (siehe namentlich Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse, SDR und Gefahrgutbeauftragtenverordnung, GGBV). Da wir als Versender bei Nichteinhaltung der Vorschriften zur Verantwortung gezogen werden können, müssen wir uns vorbehalten, nicht vorschriftsgemäss ausgerüstete Fahrzeuge nicht zu beladen. Bei Beförderung von gefahrengutklassifizierten Produkten ist das Fahrzeug gemäss ADR auszurüsten und der Chauffeur muss ausgebildet und im Besitze eines gültigen ADR-Ausweises sein. 

8. Transportschäden 

Bei Transportschäden ist in jedem Fall auf dem zu unterzeichnenden Sendungsdokument des Spediteurs die Beanstandung zu vermerken. Der Transportschaden ist anschliessend innerhalb von 5 Arbeitstagen dem Transportunternehmen mit Kopie an bauchemie-plus.ch gmbh schriftlich anzuzeigen. 

9. Prüfung der Ware/Reklamationen wegen Mängeln 

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Empfang unverzüglich zu prüfen. Mängel, die bei der Eingangskontrolle erkennbar sind, müssen bauchemie-plus.ch gmbh innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Empfang der Sendung gemeldet werden. Verborgene Mängel, die später zum Vorschein kommen, sind unverzüglich zu melden, spätestens jedoch ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Mängel im Sinne dieser AGB sind sämtliche Abweichungen von den von bauchemie-plus.ch gmbh in ihren offiziellen Verkaufsunterlagen zugesicherten Eigenschaften der Ware. Für Mängel, die vom Kunden nicht rechtzeitig gemäss dieser Bestimmung gerügt worden sind, wird sämtliche Gewährleistung und Haftung von bauchemie-plus.ch gmbh ausgeschlossen und die Lieferung gilt als genehmigt. Im Falle einer begründeten und rechtzeitigen Rüge des Kunden nimmt bauchemie-plus.ch gmbh die mangelhafte Ware auf ihre Kosten zurück und ersetzt diese. Sämtliche weiteren Ansprüche des Kunden, insbesondere auch Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Insbesondere besteht auch kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz aufgrund von Wartezeiten oder entgangenem Gewinn. Von der Gewährleistung seitens bauchemie-plus.ch gmbh ausgeschlossen sind Mängel, die Folge von unsachgemässer Lagerung durch den Kunden, nicht fachgerechter und/oder unzureichender Wartung von Maschinen und Geräten des Kunden oder sonstigen nicht von bauchemie-plus.ch gmbh verschuldeten Umständen sind. Vorbehältlich anderslautender Zusicherungen in den Verkaufsunterlagen, sind kleinere Abweichungen an der Ware (bspw. in Festigkeit, Dicke, Färbung, Oberfläche usw.) unvermeidbar und gelten nicht als Mangel, der zu einem Gewährleistungsanspruch des Kunden führt. Gefärbte Ware ist vor deren Anwendung auf Farbtongenauigkeit und Eignung zu prüfen. Jegliche Gewährleistung in Bezug auf Farbtongenauigkeit ist nach erfolgter Verarbeitung ausgeschlossen. 

10. Warenretouren 

Die Rücknahme der von uns gelieferten mangelfreien Ware ist ausgeschlossen. Erklären wir uns ausnahmsweise vorgängig in schriftlicher Form mit der Rücknahme mangelfreier Ware franko Embrach einverstanden, so erfolgt eine Gutschrift dafür nur insoweit, wie unser Labor die uneingeschränkte Wiederverwendbarkeit feststellt. Für die Kosten der Prüfung, Aufbereitung, Umarbeitung und Neuverpackung werden die tatsächlichen Kosten, mindestens 30% des Rechnungsbetrages oder mindestens CHF 100.- abgezogen. Eine derartige Gutschrift wird nicht ausgezahlt, sondern dient nur zur Verrechnung mit künftigen Lieferungen innerhalb von 12 Monaten. Angebrochene Gebinde, zementhaltige Produkte, beschränkt haltbare Produkte, Spezialprodukte und Spezialfarbtöne, im Sortiment inzwischen gestrichene Produkte sowie einzelne Komponenten von Mehrkomponentenprodukten werden in keinem Fall zurückgenommen. Sämtliche Gebinde sind so genannte Einweggebinde und werden nicht zurückgenommen. Der Kunde ist verantwortlich für die gesetzeskonforme Entsorgung. Eine Übersicht über die aktuellen Vorgaben findet sich auf der Website des Bundesamts für Umwelt BAFU (www.bafu.admin.ch/abfall). Die bei unseren Lieferungen verwendeten Paletteneinheiten sind Eigentum der bauchemie-plus.ch gmbh. Bei nicht erfolgter Rückgabe innert spätestens 30 Tagen nach Rechnungsstellung werden diese zu Tagespreisen nachbelastet. 

11. Nicht vordosierte Grossgebinde von Kunstharzprodukten 

Nicht vordosierte Grosspackungen von Kunstharzprodukten sind ausschliesslich für Abnehmer bestimmt, welche über das erforderliche geschulte Personal verfügen. Die festgelegten Mischverhältnisse dürfen nicht verändert werden. 

12. Beratung 

Zur Beratung der im Bauwesen vorkommenden Aufgaben der Abdichtung, des Bautenschutzes und der Betontechnik stehen wir gerne zur Verfügung. Solche Besprechungen erfolgen am zweckmässigsten schon bei der Projektierung und Planbearbeitung. Aus der Praxis hervorgegangene Fachleute stehen für Instruktionen Ihres Personals und Anleitung auf der Baustelle bereit. Wir bitten, unseren Beratungsdienst zu benutzen, falls weiter Auskünfte für die Wahl oder die Anwendung unserer Erzeugnisse gewünscht werden. Unsere Kunden- bzw. Fachberatung als Dienst am Kunden begründet keine weiteren Verpflichtungen und keine Haftung unsererseits, zumal die Ausführung nicht in unseren Händen liegt. Allfällige Anwesenheit der bauchemie-plus.ch-Mitarbeiter auf der Baustelle begründet keinerlei Ansprüche des Kunden irgendeiner Art. Eigentliche Überwachungsaufträge werden verrechnet. Die Interpretation von Werten, die unsere Überwachungsorgane messen und bekannt geben, ist Aufgabe der Bauleitung, welche bei Abweichungen Massnahmen anzuordnen hat. 

13. Wichtiger Hinweis 

Für die Verarbeitung der Produkte sind die ausführlichen Gebrauchsanweisungen oder unsere schriftlichen Anweisungen massgebend. Vor allen Dingen sind jedoch der jeweilige Stand der Technik und die einschlägigen Regelwerke zu beachten. Gegebenenfalls sind bei bedeutsameren Massnahmen Vorversuche und regelmässige Zwischenkontrollen auf der Baustelle anzuordnen. Da zahlreiche Faktoren den Materialverbrauch beeinflussen, bleiben die Bedarfsangaben für uns unverbindlich. Eine Gewährleistung der Brauchbarkeit der Ware zu dem vom Käufer in Aussicht genommenen Verwendungszweck, insbesondere beim serienmässigen Einsatz von bauchemie-plus.ch-Produkten in der Industrie, wird nur übernommen, sofern die Eigenschaften zusätzlich und schriftlich rechtsverbindlich zugesichert sind. Im Übrigen ist die Beachtung der allgemeinen Regeln der Baukunst und der üblichen Massnahmen der Baupraxis für jede Verarbeitung unerlässlich. Änderungen von Produkte-Formulierungen aufgrund neuester Forschungsergebnisse bleiben ausdrücklich vorbehalten. 

14. Höhere Gewalt, Rohstoffverknappung 

In Zeiten akuter Rohstoffverknappung und drastischer kurzfristiger Rohstoff-Preissteigerungen behält sich die bauchemie-plus.ch gmbh vor: Alle bereits abgegebenen Preisofferten als freibleibend zu bezeichnen; alle Lieferungen zu Tagespreisen zu fakturieren; alle bei Entgegennahme von Bestellungen vereinbarten Preise, auch jene für einzelne Teilmengen eines Abschlusses unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Grundstoffbeschaffung zu Preisen, die der Kalkulation zum Zeitpunkt der Bestellungsannahme entsprechen, gelten zu lassen; die Lieferpflicht aufgrund von bestehenden und neuen Abschlüssen nur unter dem Vorbehalt der Lieferfähigkeit bestehen zu lassen. 

15. Schutzmassnahmen 

Es sind alle gesetzlichen sowie bauüblichen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Dies gilt insbesondere für Reaktionsharze und lösemittelhaltige Erzeugnisse. Bei Unfällen, die in irgendeiner Weise mit unseren Produkten in Zusammenhang gebracht werden (z.B. Vergiftungen usw.) steht das Schweizerische Toxikologische Informationszentrum über Telefon 145 (Tag- und Nachtdienst) zur Verfügung. 

16. Haftung und Gewährleistung 

bauchemie-plus.ch gmbh haftet nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Jede weitere Haftung von bauchemie-plus.ch gmbh aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder den gelieferten Waren und von bauchemie-plus.ch gmbh erbrachten Dienstleistungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist ausgeschlossen. bauchemie-plus.ch gmbh übernimmt nur Garantien, sofern diese explizit in der jeweiligen Auftragsbestätigung oder diesen AGB aufgeführt sind. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr. Sämtliche weiteren allenfalls gesetzlichen oder sonstigen Garantien werden ausgeschlossen. bauchemie-plus.ch gmbh steht insbesondere in keiner Weise dafür ein, dass die gelieferten Waren einen bestimmten Verwendungszweck erfüllen, sofern dies dem Kunden von bauchemie-plus.ch gmbh nicht explizit und schriftlich zugesichert worden ist. 

17. Schlussbestimmungen 

bauchemie-plus.ch gmbh ist berechtigt, vertragliche Vereinbarungen mit dem Kunden oder einzelne Teile davon (inklusive einzelne oder mehrere Forderungen) an Dritte zu übertragen oder abzutreten. Dem Kunden steht das entsprechende Recht nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung von bauchemie-plus.ch gmbh zu. Zur Verrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für diese Schriftformklausel. Das Rechtsverhältnis zwischen bauchemie-plus.ch gmbh und dem Kunden untersteht ausschliesslich materiellem Schweizer Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ("Wiener Kaufrecht"). Für die Auslegung des Vertragsverhältnisses und der AGB ist der deutsche Text massgebend. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen bauchemie-plus.ch gmbh und dem Kunden ist 8906 Bonstetten. bauchemie-plus.ch gmbh ist jedoch berechtigt, die Gerichte an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen. gültig ab 1. Januar 2023